Reisepass mit 48 Seiten beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde im Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, dann beim Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende