Sport- und Gemeindezentrum

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf “Sport- und Gemeindezentrum“ der Ortsgemeinde Berndroth
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Berndroth hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2026 den Bebauungsplanvorentwurf “Sport- und Gemeindezentrum“ gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach § 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen.
Anlass für die Ortsgemeinde Berndroth, das vorliegende Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist die funktionale Bündelung gemeindlicher Infrastruktur an einem Standort.
Durch die räumliche Konzentration von Sport-, Freizeit- und Gemeinschaftseinrichtungen soll ein multifunktionaler Mittelpunkt für das örtliche Vereins- und Gemeinschaftsleben geschaffen werden es.
Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden und der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Sport- und Gemeindezentrum" einschließlich zugehöriger textlicher Festsetzungen und Begründung liegt in der Zeit vom
21. August 2026 bis einschließlich 25. September 2026
in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Desweitern können die oben genannten Unterlagen im Internet unter:
Rathaus & VG – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung im Verfahren – Ortsgemeinde Berndroth
eingesehen werden.
Hierbei besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung zu den Planüberlegungen.
Katzenelnbogen, den 14.August 2026
Lars Denninghoff
Bürgermeister
Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung:
