Weiterführende Schule Beratung erhalten

  • Leistungsbeschreibung

    Beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule erhalten Eltern vielfältige Beratungsangebote:

    • Empfehlung der Grundschule zum Halbjahr der Klassenstufe 4 für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe
    • Beratung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule, z. B. im Rahmen der Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche
    • Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen
  • Teaser

    Ihr Kind geht in die vierte Klasse? Dann müssen Sie sich mit dem Halbjahreszeugnis für den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes beschäftigen. Hierzu nehmen Sie am Besten die Beratungsangebote zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wahr.

  • Verfahrensablauf

    Die Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule werden zusammen mit den Halbjahreszeugnissen der Klassenstufe 4 ausgegeben. Die Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche finden ebenfalls zum Halbjahr der Klassenstufe 4 statt.

    Die Termine der Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen werden durch die Grundschulen oder die örtlichen Medien bekanntgegeben.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung ist grundsätzlich der erfolgreicher Abschluss der Grundschule.

    Eine Weiterempfehlung an ein Gymnasium kann nur erfolgen, wenn in den Fächern

    • Deutsch
    • Mathematik
    • Sachunterricht

    mindestens die Note 3 erzielt wurde. In den übrigen Fächern sollte überwiegend mindestens die Note 3 erzielt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Vorzulegen ist das Halbjahreszeugnis des vierten Schuljahres.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen Ihr Kind vom 15. Februar bis zum Ende des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Schule anmelden, für die sie sich entschieden haben.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Beratung in der Grundschule wird von der jeweiligen Klassenlehrkraft angeboten. Bei Beratungswünschen in der weiterführenden Schulen ist die jeweilige Schulleitung Ansprechpartner.

Zuständige Abteilungen