Allgemeine Information
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Herbst steht vor der Tür, dies bedeutet allerdings auch „Herbstzeit ist Rattenzeit“. In dieser Jahreszeit kommt es vielerorts vermehrt zu Rattensichtungen. Die Felder werden abgeerntet, Böden werden feuchter und in Wäldern oder Gräben schwindet die Nahrung. Ratten wandern in Siedlungsgebiete ab. Sie dringen durch Kellerlichtschächte, kaputte Lüftungsgitter oder Spalten in Gebäude ein. Mit einigen einfachen Maßnahmen können Sie dazu beitragen, einen Befall zu verhindern.
Allgemeine Informationen
Die meist verbreitete Art in Mitteleuropa ist die Wanderratte, auch Kanal- oder Wasserratte genannt. Wanderratten sind Allesfresser mit einer Präferenz für pflanzliche Nahrung wie Getreide, Gemüse und Früchte. Sie lieben Keller, Kanalisation und Uferbereiche mit reichlich Vegetation. Die Vielzahl von Unterschlupfmöglichkeiten, ein großes Angebot an Nahrungsmittelresten und Vorräten, lassen Rattenpopulationen in der Nähe des Menschen beste Lebensbedingungen finden. Der Kot und Urin von Ratten führen zu Geruchsbelästigung und können Krankheiten übertragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/wanderratte
Je nach Sachlage übernimmt das Gesundheitsamt die Koordination zwischen verschiedenen
Ämtern und/oder schaltet ggf. weitere Behörden ein.
Vorbeugung
Entscheidend für die Entwicklung einer Rattenpopulation sind das Vorhandensein von Nahrung und Nistmöglichkeiten. Werden diese Lebensgrundlagen durch vorbeugende Maßnahmen entzogen, so kann eine dauerhafte Ansiedlung von Ratten verhindert werden:
1. Entziehung der Nahrungsgrundlage
- Keine Speise- und Nahrungsmittelreste oder Tiernahrung offen und zugänglich stehen lassen.
- Keine Lebensmittelreste über die Toilette entsorgen oder auf den Komposthaufen werfen. Geschlossene Kompostsysteme verwenden, sachgemäße Nutzung sicherstellen und regelmäßig auf Anzeichen für Rattenbefall überprüfen.
- Keine Speisereste in die gelbe Tonne bzw. im zugänglichen Müll entsorgen.
- Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgen, niemals daneben. Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
- Vermeidung von Futterresten, daher keine Tauben, Enten oder andere Wildtiere füttern.
- Vogelfutter nicht offen liegen lassen. Alles in geschlossenen Behältern aufbewahren.
2. Nistgelegenheiten unterbinden
- Grundstück (Keller, Hof, Garten, etc.) regelmäßig entrümpeln.
- Unterschlüpfe und Bautenlöcher auf dem Grundstück beseitigen.
- Bodendecker im Garten kurzhalten, Hecken und Büsche regelmäßig lichten.
3. Zugang zu Gebäuden verhindern
- Luken und Ritzen am Haus versiegeln.
- Türe und Tore mit Nylonbürstenstreifen oder Gummilippen abdichten.
- Kellerfenster und Lüftungsöffnungen mit engmaschigen Metallgittern versehen.
- Rückstauklappen in das Abflusssystem einbauen.
- Defekte Kanalrohre und sonstige Hausanschlüsse sofort reparieren.
Bekämpfung
Bei einem Rattenbefall jeglicher Art müssen Maßnahmen ergriffen werden. Dadurch soll eine Ausbreitung von Ratten verhindert und eine mögliche Infektionsgefahr vermieden werden.
1. Verantwortliche
Private Gebäude und Grundstücke:
Für die Bekämpfung von Ratten sind Grundstückseigentümer grundsätzlich selbst verantwortlich und zu Maßnahmen verpflichtet. Mieter wenden sich bei Befall an den Vermieter. Bevor Sie mit einer Bekämpfungsaktion beginnen, erkundigen Sie sich, ob in der Nachbarschaft das gleiche Problem besteht und eine gemeinsame, koordinierte Aktion sinnvoll wäre.
Öffentliche Flächen (Straßen, Wege, Spiel- und Parkplätze):
Zuständig sind hier die jeweiligen Fachämter der Kommunen, u.a. Grünflächenamt. Auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz hat jeder Bürger die Möglichkeit, über den „Bürger- und Unternehmensservice RPL“ https://bus.rlp.de die zuständige Behörde abzurufen. Hierfür nutzen Sie Link, geben Ihren Standort an und tragen in das Feld „Was“ den Begriff „Ratte“ ein.
Öffentliches Kanalnetz:
Hier übernehmen die städtische Abwasserbeseitigungseinrichtung und der Betreiber des
Abwasserkanalnetzes die Bekämpfung der Ratten.
2. Bekämpfungsarten
- Professionelle Schädlingsbekämpfer, die über ein entsprechendes Zertifikat über die Sachkunde gemäß § 4 Tierschutzgesetz verfügen. Adressen finden Sie unter dem Stichwort „Schädlingsbekämpfung“ in den Gelben Seiten oder beim Deutschen Schädlingsbekämpfungs-Verband auf: www.dsvonline.de
- Durchführung durch den Eigentümer: Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfers oder mit Rattenköder/-gift, die im Fachhandel, in Baumärkten und Gartencentern frei verkäuflich sind. Vorher sollten Sie alle Hinweise und Maßnahmen des Kapitels „Vorbeugung“ erwogen, durchgeführt und den Erfolg überprüft haben. Sie handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich auch mit den ethischen Aspekten auseinandergesetzt haben. Beachten Sie bitte unbedingt die auf den Verpackungen aufgedruckten Gebrauchsanweisungen und Vorsichtsmaßnahmen. Die Köder müssen so ausgelegt werden, dass Menschen, Haustiere und andere Tierarten keinen Kontakt dazu haben und unbeabsichtigt getötet werden.
Gemäß Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsamt, wenn Gesundheitsschädlinge
festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden,
erforderliche Maßnahmen anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen [§17 (2) IfSG]. Anfallende Kosten für entsprechende Mittel und/oder den Schädlingsbekämpfer sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Hinweise zu Rattensichtungen nimmt das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Aar-Einrich gerne entgegen. Ihre Hinweise werden im Anschluss an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Sie erreichen das Ordnungsamt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde unter der Telefonnummer 06486/9179-0 oder per E-Mail ordnungsamt@vg-aar-einrich.de

