Bürgerbüro: Informationen und wichtige Formulare
Wichtige Information!
Ein Personalausweis dauert etwa 2-3 Wochen - ein Reisepass etwa 6-9 Wochen, denken Sie an eine Rechtzeitige Beantragung.
Hier werden zahlreiche kommunale Dienstleistungen zu den üblichen Öffnungszeiten angeboten.
Dazu zählen u.a.:
- Meldewesen
- Passwesen
- Formularwesen
- Führerscheinanträge
- Fischereischein
- Polizeiliche Führungszeugnisse
- Plakatierungsgenehmigungen und Gestattungen (Ausschankgenehmigungen)
- Fundbüro
- Müllsäcke
- Verbrennungsanzeigen
- etc.
Ab 1. Mai: Nur noch digitale Passbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten
Zum 1. Mai 2025 tritt eine bundesweite Regelung in Kraft, die eine wichtige Veränderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten mit sich bringt: Nur noch digitale, biometrische Lichtbilder sind zulässig, wenn Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten.
Was ändert sich konkret?
Bislang konnten Bürgerinnen und Bürger ausgedruckte Passbilder – sei es vom Fotografen oder aus dem Automaten – selbst zur Antragstellung mitbringen. Diese Möglichkeit entfällt ab dem 1. Mai 2025.
Wie kommen Sie künftig an Ihr Passfoto?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Direkt im Bürgerbüro (Hahnstätten JA / Katzenelnbogen NOCH NICHT)
Bei Ihrem Termin wird Ihr Foto vor Ort über ein zertifiziertes Gerät erstellt und direkt in das System eingespielt.
Kosten: 6 Euro (einmalig, unabhängig von der Anzahl der Dokumente).
Für Kinder unter 6 Jahren ist es generell empfehlenswert, die Fotos bei DM oder einem zertifiziertem Fotofachgeschäft machen zu lassen, leider liefern die Geräte im Bürgerbüro keine zufriedenstellenden Ergebnisse.
2. Bei einem Fotofachgeschäft (zertifiziert)
Professionelle Fotografen/Fotografinnen können Ihr Lichtbild aufnehmen und per QR-Code über eine Sicherheits-Cloud an das Bürgerbüro übermitteln. Dieses Verfahren eignet sich besonders für Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen oder alle, die ihr Bild im Vorfeld anfertigen lassen möchten.
Was passiert mit Papierfotos?
Papierbasierte Fotos werden grundsätzlich nicht mehr akzeptiert – es sei denn, es liegt ein technischer Ausnahmefall vor (z. B. Geräteausfall, fehlende Cloud-Anbindung bei älteren Systemen). Diese Übergangsregelung ist jedoch nur vorübergehend (bis 31.07.2025) und an enge Voraussetzungen geknüpft.
Warum wird das Verfahren geändert?
Das neue System basiert auf dem „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und Ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“. Es soll Manipulationen vorbeugen, den Datenschutz verbessern und Verwaltungsprozesse effizienter gestalten. Gleichzeitig bleiben die Kosten für Bürger und Bürgerinnen moderat – insbesondere, da die Gebühr einmalig pro Lichtbild erhoben wird, nicht pro Dokument.
Die Aufnahme der digitalen Passbilder ist am Standort Hahnstätten MÖGLICH ! ...am Standort Katzenelnbogen noch NICHT MÖGLICH!!!
Ausweisdokument für Kinder: Reisepass und/oder Personalausweis, beide Dokumente werden von der Bundesdruckerei erstellt und nicht direkt ausgestellt, bitte beantragen Sie daher rechtzeitig die neuen Dokumente. Der Reisepass dauert ca. 5-6 Wochen, der Personalausweis 2-3 Wochen. --> Die Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Es ist aber zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeit ggf. so stark verändert, dass eine Identifizierung nicht mehr eindeutig möglich ist. Das Ausweisdokument kann deshalb vorzeitig seine Gültigkeit verlieren und bei Reisen nicht mehr verwendet werden. --> Zur Beantragung kommen beide Eltern bzw. alle Sorgeberechtigten (bzw. 1 Elternteil mit Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des anderen Elternteils) und das Kind ins Bürgerbüro. Handelt es sich um den ersten Ausweis für das Kind, wird außerdem die Geburtsurkunde benötigt.
Ein Reisepass für unter 24-jährige kostet aktuell 37,50€
Ein Personalausweis für unter 24-jährige kostet aktuell 22,80€
Einige wichtige Formulare haben wir Ihnen hier auszugsweise als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt:
Formulare der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
Anzeige zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle:
Formular "Abfall-Verbrennungs-Anzeige"
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam durch und halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben. Kurzfristige Änderungen wegen Waldbrandgefahr können jederzeit eintreten und sind ebenfalls zu beachten!
Der Antrag ist drei Werktage vorher einzureichen. Eine telefonische Anmeldung ist NICHT möglich!
Antrag für eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (Ausschankgenehmigung)
Formular "Antrag auf Gestattung gem. § 12 GastG"
Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung einzureichen. Eine telefonische Anmeldung ist NICHT möglich!
Passwesen / Einverständnis gesetzliche Vertreter:
Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter
Bei gemeinsamen Sorgerecht haben beide Elternteile zur Ausstellung eines Passes zuzustimmen.
Angelwesen / Fischereischeinantrag:
Formular Fischereischeinantrag
Gebührenübersicht (gültig ab 01.10.2024):
- 5-Jahres-Fischereischein = 55,00 EUR
- 1-Jahres-Fischereischein = 16,90 EUR
- Jugendfischereischein = 7,60 EUR [1 Jahr gültig, bei Antragstellung muss Fischereischein der erwachsenen Begleitperson vorliegen]
- Sonderfischereischein = 12,20 EUR
Hund / Hundesteuer | An- und Abmeldung:
Bei Anmeldung ist der Hundepass mitzubringen.
Wohnungsgeberbestätigung:
Formular Wohnungsgeberbestätigung
Zur Anmeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung zwingend vorzulegen.
Formulare der Kreisverwaltung Rhein-Lahn (Sitz: Bad Ems, Insel Silberau)
Die auszugsweise unten aufgeführten Formulare können in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich abgegeben werden. Eine Bearbeitung erfolgt durch die Kreisverwaltung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter der Kreisverwaltung.
Führerscheinwesen:
Formular Führerscheinantrag Allgemein
Kontrollblatt Lichtbild und Unterschrift
Anlage Antrag Begleitetes Fahren
Beiblatt Antrag Begleitetes Fahren
Merkblatt Internationaler Führerschein
Anlage Freiwillige Angaben zum Gesundheitszustand
Einbürgerungsantrag:
Das Informationsblatt zur Einbürgerung muss unterschrieben vorliegen.
Bitte halten Sie vorher telefonische Rücksprache mit der Kreisverwaltung.
Abfallwirtschaft:
Antrag Eingliederung in einen Haushalt
Waffenrecht:
Antrag waffenrechtliche Erlaubnis
Andere Formulare und Ämter:
Antrag auf Feststellung einer Behinderung [Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung]