Bauantragsunterlagen
An diese Punkte sollte gedacht werden:
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung Gebäude
- Baubeschreibung Feuerungsanlage
- m²-Berechnung Nutzfläche und Wohnfläche
- m³-Berechnung, umbauter Raum
- Berechnung der GRZ/GFZ
- Nachweis der Stellplätze
- Berechnung der Abstandsflächen
- beglaubigter amtlicher Lageplan (i.d.R. Maßstab 1:1000)
- Bauzeichnungen: Grundrisspläne, Schnittpläne, Ansichten (im Maßstab 1:100)
- Darstellung der Grundstücksentwässerung:
- Angaben über Lage Kanal und Wasser
- statistischer Erhebungsbogen
- Vertretungsvollmacht des Architekten (wird empfohlen)
- Der Bauantrag ist vom Bauherren, vom Entwurfsverfasser z.B. Architekt, Bauingenieur zu unterzeichnen und dem Bauamt der Kreisverwaltung (Anträge nach §66, §70 und Bauvoranfrage) oder dem Bauamt der Gemeinde (Antrag nach §67) in 3-facher Ausführung vorzulegen.
- Vor Baubeginn sind die bautechnischen Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz) vorzulegen.
Die aktuellen Vordrucke für einen Bauantrag finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter:
https://fm.rlp.de/service/vordrucke
- Baurecht und Bautechnik
