Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Leistungsbeschreibung- Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen: - 
  An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von 
  - hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
 
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
 
- 
  An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von 
  
- Welche Unterlagen werden benötigt?- 
  Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde 
  - bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
 
- 
  Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde  
  - bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
 
 
- 
  Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde 
  
- Rechtsgrundlage