Niederneisen

Niederneisen - "Erlebnispark und Begegnungsstätte Stau"


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf "Erlebnispark und Begegnungsstätte Stau" der Ortsgemeinde Niederneisen

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Niederneisen hat in seiner Sitzung am 22. März 2022 den Bebauungsplanvorentwurf "Erlebnispark und Begegnungsstätte Stau" gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach § 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen.

Anlass für die Ortsgemeinde Niederneisen, das vorliegende Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist die konkrete Planungsabsicht nach Ausweisung einer Fläche, um auf diese Weise den bestehenden Bedarf in der einheimischen Bevölkerung nach einem öffentlichen Raum für die Begegnung der Generationen befriedigen zu können.

Das gemeindliche Ziel ist die Schaffung eines differenzierten Sport-, Spiel- und Bewegungsangebotes, was sich insgesamt an den Bedürfnissen der Bevölkerung von Niederneisen orientiert. Durch eine ziel-gruppenspezifische Gestaltung sollen alle Altersstrukturen angesprochen werden.

Der Geltungsbereich kann dem Übersichtsplan entnommen werden und der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Erlebnispark und Begegnungsstätte Stau" einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit vom

20. Februar 2023 bis einschließlich 22. März 2023

in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während des o.g. Zeitraums können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Katzenelnbogen, den 10. Februar 2023

Lars Denninghoff

Bürgermeister

Unterlagen zur Offenlage:

  1. Bekanntmachungstext
  2. Anlage Bekanntmachungstext
  3. Entwurf Planurkunde
  4. Textfestsetzungen
  5. Begründung