Gewerbeobjekte privat: Vermittlung - Erlaubnis


An wen muss ich mich wenden?

 Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende